Herzlich willkommen bei VivaLearn

Aktuelles: Wir sind gerade in der Zertifizierungphase, damit unsere Teilnehmer auch finanzielle Unterstützung von z.B. KfW-Bank bekommen. Es dauert noch ein paar Wochen. Darüber hinaus wollen wir durch das QM unseren Teilnehmern höchste Ansprüche sichern.  

 

 

 

 

Erfolgreich im Berufsleben – starten Sie noch heute! Neben dem 

Ziel, die Prüfungen sicher zu bestehen oder die Zertifizierungen zu erlangen, legen wir großen Wert auf praxisorientiertes Wissen. Kontaktieren Sie uns.

Gute Bildung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter und anderen Voraussetzungen, sehen wir als eine zentrale Bedingung für eine funktionierende und entwickelte Gesellschaft. Sie befähigt die Menschen, an der Gesellschaft teilzuhaben, sie aktiv mitzugestalten und von dieser Gestaltung selbst zu profitieren.

 

In einer technisierten Welt ist das Verständnis von digitalen und wirtschaftlichen Zusammenhängen entscheidend für verantwortungsvolle Mitgestaltung.

 

Daher möchten wir uns besonders dafür einsetzen, dass jeder und jede die Möglichkeit besitzt, durch ausreichend Wissen an gesellschaftlich relevanten Themen teilzuhaben.

Wir sind Ihr Unternehmen für Erwachsenenbildung

Unsere Kurse

Exportmanager (online)

Sicherer Umgang mit Exportgeschäften.

 

Nächster Kursstart: 29.07.2024 

(abends Di + Do)

Wirtschaftsfachwirt präsenz und online (IHK)

KURZBESCHREIBUNG XX

 

Nächster Kursstart: XX.XX.2024

Techn. Betriebswirt präsenz und online (IHK)

KURZBESCHREIBUNG XX

 

Nächster Kursstart: XX.XX.2024

Aktuelle Neuigkeiten

Unterstützung für Fortbildungen

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die von öffentlichen oder privaten Trägern angeboten werden. Diese müssen auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten.
 

Der Abschluss, der mithilfe des Aufstiegs-BAföG angestrebt wird, muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Deswegen ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung – aber nicht grundsätzlich. Wer etwa als Studienabbrecher oder Abiturientin ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis, eine Fortbildung beginnt, kann ebenfalls eine Förderung erhalten.
 

Außerdem gibt es bestimmte Anforderungen an die Fortbildung – wie beispielsweise eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden. Und: Wer bereits einen Masterabschluss hat, kann kein Aufstiegs-BAföG bekommen. Der höchste bisherige Hochschulabschluss darf ein Bachelor sein.

 

Worin besteht die Förderung?

Macht man die Fortbildung in Vollzeit, ist unter Umständen ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich – abhängig von Einkommen und Vermögen. Für Alleinstehende beträgt diese Förderung laut Bundesbildungsministerium monatlich maximal 963 Euro.


Ist man verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro. Hat man Kinder, für die man Anspruch auf Kindergeld hat, erhöht sich der maximale monatliche Betrag um 235 Euro je Kind.
Wer Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erzieht, erhält zudem einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung. Dieser liegt bei 150 Euro je Kind und ist unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen.


Außerdem ist ein Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren möglich – auch bei einer Fortbildung in Teilzeit. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 15.000 Euro. 50 Prozent davon müssen nicht zurückgezahlt werden. Für die anderen 50 Prozent erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer laut einer Sprecherin des Bundesbildungsministeriums ein Darlehensangebot der Förderbank KfW. Bei bestandener Abschlussprüfung können von der Darlehenssumme auf Antrag wiederum 50 Prozent erlassen werden.

 

Wo beantragt man das Aufstiegs-BAföG?

Wer für die Beratung und Antragstellung zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Meist sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. In einigen Bundesländern ist es aber anders geregelt.


Eine Übersicht über die Online-Antragsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern findet sich auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums zum Aufstiegs-BAföG.

 

Was gilt es sonst zu beachten?

Wird die Förderung erst nach dem Beginn des Unterrichts beantragt, werden Leistungen nicht rückwirkend, sondern frühestens vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Der Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.
„Am häufigsten kommt es vor, dass Anträge unvollständig eingereicht werden. Das führt dann zu längeren Bearbeitungszeiten, weil Unterlagen nachgereicht werden müssen“, sagt Henning Lipski, Pressesprecher des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Man sollte sich also am besten rechtzeitig informieren, welche Unterlagen man benötigt. Antragsformulare finden sich auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums zum Aufstiegs-BAföG.

Live-Online

Präsenz

Inhouse-Schulungen

Hier wird Ihre Meinung stehen. 

Antworten auf die Frage: Wie fanden Sie die Online-Konferenzen bei Herrn Dirk Kretschmer? vom 05.12.2023

sehr gut / Gründe:

"Herr Kretschmer geht auf die Kursteilnehmer*innen ein und nimmt praxisnahe Beispiele aus dem Arbeitsalltag."

(Antwort auf diese Frage: sehr gut)

"geht auf jede Frage ein, viele Beispiele, die man in der Praxis umsetzen kann"

(Antwort auf diese Frage: sehr gut)

Adresse:

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In der Heide 14
31515 Wunstorf

 

 

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